wir Heilpraktiker

Heilpraktiker/in – Beruf mit Tradition

Die Heilpraktiker/innen in Deutschland vertreten einen verantwortungsvollen Beruf im Gesundheitswesen in Deutschland. Das Bedürfnis zum Helfen und Heilen, die Freude an der Therapiearbeit mit Menschen prägen das Berufsbild des Heilpraktikers.
Heilpraktiker „leben“ ihren Beruf und betrachten ihre Tätigkeit im besten Sinne für die Menschen als Berufung und Lebensweg.
Die Heilpraktiker vertreten  bis heute und auch zukünftig das Gedankengut und die Philosophie der alten Naturheilkundigen – sie setzen auf die Kräfte der Natur und die Selbstheilungskräfte des Organismus.
Die Aufgabe des Heilpraktikers besteht darin, durch gezielte Maßnahmen die Heilkraft der Natur und damit die im kranken Menschen vorhandenen Heilkräfte zu aktivieren, um aus einem vorhandenen Ungleichgewicht ein körperlich-seelisches Gleichgewicht wiederherzustellen.
Die zur Anwendung kommenden naturheilkundlichen Verfahren haben alle eine Gemeinsamkeit:  Linderung oder Heilung ohne zusätzlichen Schaden für den menschlichen Organismus.
Unzähligen Menschen mit chronischen Leiden konnte in den letzten Jahrzehnten geholfen werden, bei denen die Schulmedizin an Grenzen stößt.

Der Beruf des Heilpraktikers zählt zu den freien Berufen. Die Leistung wird persönlich und eigenverantwortlich erbracht.
Die Wurzeln der Heilpraktikerschaft in Deutschland sind im wesentlichen zurückzuführen auf:
–  die volksmedizinische Bewegung des 19. Jahrhunderts durch Kneipp, Schroth, Prießnitz u.a.
–  die geistig-philosophische Bewegung des 18. Jahrhunderts durch Hegel, Rosseau u.a.
–  die Impulse, die auf antikes hippokratisches Gedankengut zurückgehen wie bei Hufeland u.a.

 

Heilpraktiker-Berufsordnung

Die Heilpraktikerschaft besitzt eine gemeinsame in Fachkreisen anerkannte Berufsordnung, in welcher die Berufspflichten geregelt sind. In dieser Berufsordnung ist klar festgeschrieben, dass die gesetzliche Fortbildungspflicht nach dem Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprG) einzuhalten und nachzuweisen ist.
Die Heilpraktiker-Berufsanwärter der Heilpraktikerschulen im Berufsverband Deutsche Naturheilkunde erfüllen durch die Mitgliedschaft im Berufsverband die formalen Vorschriften dieser Berufsordnung.

Wer kann Heilpraktiker/in werden?

In Deutschland ist das Ausüben der Heilkunde ohne Approbation (ohne Bestallung) an eine Erlaubnis gebunden. Diese Erlaubnis wird nach erfolgreicher Überprüfung vor dem zuständigen Amtsarzt im jeweiligen Bundesland nach Wohnsitz des Anwärters erteilt.
Es ist ausschließlich Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten, selbstständig Diagnosen und Therapien durchzuführen.
Die wichtigsten Grundvoraussetzungen zur Berufsausübung nach dem Heilpraktikergesetz sind wie folgt:
–  vollendetes 25. Lebensjahr
–  abgeschlossene Schulbildung
–  körperliche und geistige Gesundheit, die durch ein ärztliches Attest belegt ist
–  Freisein von strafrechtlichen Verfehlungen

Fundiertes Wissen in klinischer Medizin und Naturheilkunde

Die Heilpraktikerschulen im Berufsverband Deutsche Naturheilkunde stellen sich dieser fachlichen Anforderung voll und ganz in ihrer Ausbildungsarbeit für die Berufsanwärter.
Da die Heilpraktiker in Deutschland bei Diagnose und Therapie eine hohe Verantwortung tragen, wird bei der Überprüfung durch den Amtsarzt sichergestellt, dass sie „keine Gefahr für für die Volksgesundheit“ (Gesetzestext) sind.
Heilpraktiker müssen die Grenzen ihrer Tätigkeit und Fähigkeit fachlich genauestens kennen, um somit ihre Kompetenz richtig einzusetzen.
In der Heilpraktiker-Überprüfung wird vorrangig auf der Basis eines fundiertem Grundwissens in Anatomie, Physiologie und Pathologie der Schwerpunkt Notfälle, Infektionskrankheiten und übergreifende differentialdiagnostische Kenntnisse abgefragt. Die Fertigkeiten und das Wissen in praxisbezogenen Fachbereichen spielt darüber hinaus auch eine wichtige Rolle.
Seit März 2018 gelten neue einheitliche Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, die klar formulieren, dass es in der üblichen medizinischen Fachsprache natürlich auch um Behandlungsverfahren geht, denen sich der Berufsanwärter zu stellen hat. Diese erweiterten Inhalte in den neuen Leitlinien entsprechen der seit 30 Jahren üblichen Durchführung der Überprüfung z.B. im Bundesland Sachsen.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass bis 2017 größte Unterschiede in Intensität und Anspruch der Überprüfungen vorhanden waren.
Dies ist nun endlich einheitlich geregelt und entspricht exakt den Leitkriterien der Ausbildungsordnung der Schulen im Berufsverband Deutsche Naturheilkunde.

Die Heilpraktikerschulen im Berufsverband BDN vertreten mit ihren praxiserfahrenen fachqualifizierten Dozenten und dem zertifizierten Ausbildungssystem die Werte der Naturheilkunde.
Der Lehrplan und der Ausbildungsrahmen für die Heilpraktiker-Ausbildung richtet sich nach dem Gegenstandskatalog des Berufsverbandes Deutsche Naturheilkunde e.V.
Unterstützt wird die Heilpraktiker-Ausbildung an unseren Schulen mit einer Struktur von Fortbildung und Fachqualifikation in Diagnostik und Therapie, die von der Kollegenschaft mit jahrzehntelanger Berufs- und Praxiserfahrung geleitet wird.