Studienförderung

Bildungsgutschein (gem. §81 Abs. 4 SGB III) – Agentur für Arbeit

Die Vollzeit-Heilpraktikerausbildung an unseren Schulen ist AZAV-zertifiziert und mit Bildungsgutschein/Agentur für Arbeit förderfähig. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0371 3899115.

Ausbildungsförderung des Berufsverbandes Deutsche Naturheilkunde e.V.

Der Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V. fördert ausgewählte Fachqualifizierungen und Ausbildungen bis zu  40% des Kurs-Grundpreises. Lassen Sie sich beraten.  Voraussetzung der Inanspruchnahme ist die Antragsgenehmigung durch den Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V.  Das Interesse des Berufsverbandes besteht darin, die Personen zu fördern, die für ihre freiberufliche (auch zukünftige) Praxistätigkeit qualifizierte Fachausbildungen und Fachfortbildungen anstreben.

Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des ESF

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Europäische Sozialfond (ESF) unterstützen mit der Studienförderung alle bildungs- und weiterbildungsinteressierte Menschen mit einer Bildungsprämie und bieten damit interessante Fördermöglichkeiten für Erwerbstätige mit begrenzten Jahreseinkommen. Der Prämiengutschein für die Studienförderung ist an ausgewiesenen Beratungsstellen erhältlich, nachdem die individuellen Voraussetzungen geprüft wurden. Der Anteil der Bildungsprämie an den Weiterbildungskosten liegt bei 50% – maximal 500 Euro – weitere Infos zu Fördermöglichkeiten für eine Ausbildung zum Heilpraktiker unter www.bildungspraemie.info